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Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht
Schmerzensgeld bei Sturz im Linienbus wegen unnötiger Vollbremsung
Fahrgäste in Linienbussen haben sowohl beim Anfahren, während der
Fahrt und auch beim Anhalten stets für die eigene Sicherheit zu sorgen
und sich festen Halt zu verschaffen. Daher besteht ein Beweis des ersten Anscheins,
dass ein Sturz während der Fahrt auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht
zur Gewährleistung eines festen Halts zurückzuführen ist. Hat
der Fahrgast jedoch alle in dem Fahrzeug vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen
für einen sicheren Halt unternommen ist dieser Anscheinsbeweis entkräftet.
In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) fuhr ein gehbehinderter
Fahrgast mit einem Linienbus und hatte auf dem Behinderten vorbehaltenen Sitz
Platz genommen und sich an dem hierfür vorgesehen Haltegriff festgehalten.
Andere Sicherungsmaßnahmen gab es nicht. Nach einer unnötigen Vollbremsung
des Busfahrers stürzte der Fahrgast und verletzte sich schwer. Das OLG
sprach ihm ein Schmerzensgeld von 10.000 € zu.
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