Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht
Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung
Stoßen ein vorausfahrendes und ein nachfahrendes Fahrzeug beim Rechtsüberholen
des Nachfahrers auf der Gabelung einer Autobahnabfahrt zusammen, kommt eine
hälftige Haftung beider Beteiligten für den Unfallschaden in Betracht,
wenn der Vorausfahrer seiner Rückschaupflicht nicht genügt und der
Nachfahrer verkehrswidrig rechts zu überholen versucht hat. Das haben die
Richter des Oberlandesgerichts Hamm am 3.6.2016 entschieden.
Im entschiedenen Fall befuhr eine Autofahrerin mit ihrem PKW eine Autobahnabfahrt,
die sich im weiteren Straßenverlauf ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen
gabelt. Im Bereich der Gabelung kam es zur streifenden Kollision zwischen ihrem
Fahrzeug und einem anderen PKW. Der Unfall ereignete sich, weil der Fahrer des
zweiten PKW zur rechtsseitigen Vorbeifahrt am Fahrzeug der Fahrerin in den rechten
Schenkel der Gabelung angesetzt hatte, und die Frau ebenfalls diesen Schenkel
der Gabelung ansteuerte.
Der Unfall war, so die OLG-Richter, von beiden Fahrzeugführern mitverschuldet
worden, dies rechtfertigte eine 50 %-ige Haftungsquote.
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