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Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Highlight des Monats
Streaming-Dienst im Ausland
Seit dem 1.4.2018 können kostenpflichtige Streaming-Dienste und andere
Online-Inhalte für kurzzeitige Aufenthalte auch im EU-Ausland ohne Zusatzkosten
genutzt werden. In der Regel gilt dies für Musik, Sportveranstaltungen,
Filme, Serien sowie für E-Books. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass
lediglich kostenpflichtige, internetbasierte Streaming- und Pay-TV-Dienste wie
Spotify, SkyGo, Netflix oder Amazon Prime mit dieser neuen Regelung genutzt
werden können. Die öffentlich-rechtlichen Sender sowie andere kostenlose
Dienste entscheiden hingegen selbst, ob sie ihre Inhalte im EU-Ausland zur Verfügung
stellen.
Hält sich ein Verbraucher dauerhaft in einem anderen EU-Land auf, weil
dieser beispielsweise dorthin umgezogen ist, kann ihm der Anbieter den Zugang
zu den Inhalten verweigern und ist berechtigt zu prüfen, wo sich der Hauptwohnsitz
des Verbrauchers befindet.
In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden