Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Qualifizierungschancengesetz tritt zum 1.1.2019 in Kraft
Beschäftigte erhalten künftig grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung
auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße,
wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben
oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Neben der Zahlung
von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse
zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich
an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig
von der Unternehmensgröße.
Unternehmen
< 10 Beschäftigte |
Unternehmen
< 250 Beschäftigte |
Unternehmen
> 250 Beschäftigte |
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Zuschuss zu den
Weiterbildungskosten |
bis zu 100 %
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bis zu 50 %
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bis zu 25 %
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Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
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bis zu 75 %
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bis zu 50 %
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bis zu 25 %
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In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden