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Rechtsanwalt Kauzner Matthias

In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim

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Highlight des Monats

GmbH-Geschäftsführer - Vertragsunterzeichnung ohne Vertretungszusatz

Bei einem unternehmensbezogenen Geschäft geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Inhaber des Unternehmens Vertragspartner werden soll. Wenn der Geschäftsführer einer GmbH eine Verpflichtung eingeht, ist es eine Frage des Einzelfalls, ob er - bei fehlendem Vertretungszusatz für die GmbH - persönlich haftet oder ob die GmbH verpflichtet wird.

Unterzeichnet der Geschäftsführer einer GmbH die Quittung für ein Darlehen mit seinem Namen ohne Vertretungszusatz, kann ein Handeln im fremden Namen in Betracht kommen, wenn der Vertragspartner wusste, dass das Darlehen ausschließlich für betriebliche Zwecke der GmbH bestimmt war.

Geht der Geschäftsführer einer GmbH eine dem Unternehmen dienende Verpflichtung ohne Vertretungszusatz ein, kommt ein Handeln im eigenen Namen vor allem dann in Betracht, wenn für den Vertragspartner Zweifel an der Bonität der GmbH bestehen und er deswegen möglicherweise an einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers interessiert ist. Macht der Darlehensgeber solche Gesichtspunkte nicht geltend, ist die GmbH Vertragspartnerin.

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