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Rechtsanwalt Kauzner Matthias

In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim

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Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Höhere Bußgelder für Handynutzung am Steuer und bei Behindern von Rettungskräften

Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 € rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 € teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. Das sieht die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vor, der der Bundesrat am 22.9.2017 zugestimmt hat.

Die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, wurden ebenfalls angehoben. Beide Verstöße sind gleich schwer zu bewerten und müssen deshalb auch weiter gleich geahnt werden.

Das neue Handy-Verbot enthält eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohen erhöhte Bußgelder.

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In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

 
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