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Rechtsanwalt Kauzner Matthias

In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim

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Aktuelles aus dem Mietrecht

Keine Hinweispflicht auf Kündigung der Gebäudeversicherung beim Immobilienverkauf

Im Falle eines Immobilienverkaufs kündigt der Verkäufer häufig die Gebäudeversicherung, denn zum Zeitpunkt der Immobilienübergabe geht die Gefahr auf den Immobilienkäufer über. Dieser muss sich dann selbst um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern.

Der Verkäufer ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm nicht verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, dass aufgrund der Kündigung der Gebäudeversicherung nach der Übergabe der Immobilie kein Versicherungsschutz mehr besteht. Ein durchschnittlicher Immobilienkäufer erwartet nicht, dass er bestehende Versicherungsverhältnisse ohne Absprache übernehmen kann.

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In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

 
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden

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