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Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Mietrecht
Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket
Die Bundesregierung hat sich am 18.8.2019 auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums geeinigt. Hier ein paar der wichtigsten Punkte:
- Die Regelungen der Mietpreisbremse werden um fünf weitere Jahre verlängert.
- Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.
- Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert.
- Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt.
- Die Nebenkosten für den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum sollen
deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern
sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.
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