Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Highlight des Monats
Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für Verletztengeld entscheidend
Verletztengeld wird durch die Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit z. B. durch einen Arbeitsunfall verursacht
wurde. Berechnet wird es nach dem während der letzten vier Wochen abgerechneten
Arbeitsentgelt. Nicht zu berücksichtigen sind Einnahmen, die nicht nachgewiesen
werden können (z. B. Schwarzarbeit).
Es gilt das Zuflussprinzip, außer wenn dem Versicherten für den
maßgeblichen Abrechnungszeitraum zunächst rechtswidrig Arbeitsentgelt
vorenthalten wurde, das ihm aber später - etwa nach einem gewonnenen Arbeitsgerichtsprozess
- zugeflossen ist.
In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden