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Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Highlight des Monats
Rückkehr zur Meisterpflicht
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2019 das vom Bundestag beschlossene
"Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher
Vorschriften" gebilligt. Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien
Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten.
Es geht um diese zwölf Berufe: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein-
und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger,
Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher,
Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel-
und Harmoniumbauer.
Die genannten Berufe sollen damit wieder attraktiver und
das Niveau der Leistungen angehoben werden.
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