Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Highlight des Monats
Erleichterungen in der Wissenschaft während der Corona-Pandemie
Am 15.5.2020 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss der Bundesregierung,
der für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen die Verlängerung
ihrer Verträge einräumt.
Verlängerung von Zeitverträgen: Danach können die vertraglichen
Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches
Personal in einer Qualifizierungs-phase um die Zeit verlängert werden,
in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt.
Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu 6 Monaten
verlängert werden - vorausgesetzt sie bestehen zwischen dem 1.3. und 30.9.2020.
Anreize für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger: Arbeiten
Empfänger von BAföG in einer Branche oder in einem Beruf, der zur
Eindämmung der Pandemie beiträgt, können sie ihren BAföG-Satz
ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken.
Die Regelungen treten rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft.
In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden