Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte
in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne
bis 1.4.2022 in vier Schritten:
Pflegehilfskräfte
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qualifizierte
Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung) |
Pflegefachkräfte
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ab
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alte BL
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neue BL
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alte BL
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neue BL
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alte BL
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neue BL
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1.5.2020
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11,35 €
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10,85 €
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1.7.2020
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11,60 €
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11,20 €
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1.4.2021
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11,80 €
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11,50 €
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12,50 €
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12,20 €
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1.7.2021
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15,00 €
|
15,00 €
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1.9.2021
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12,00 €
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12,00 €
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12,50 €
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12,50 €
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1.4.2022
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12,55 €
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12,55 €
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13,20 €
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13,20 €
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15,40 €
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15,40 €
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Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021 und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)
In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden