Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Altersdiskriminierung in einer Stellenanzeige
Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine "zukunftsorientierte,
kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team", so liegt hierin
eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen
Bewerbers wegen des Alters vermuten lässt.
Dieser Hinweis enthält regelmäßig nicht nur die Botschaft an
potentielle Stellenbewerber, dass die Mitglieder des Teams jung und deshalb
hochmotiviert sind. Eine solche Angabe in einer Stellenanzeige kann aus der
Sicht eines objektiven Empfängers zudem regelmäßig nur so verstanden
werden, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer sucht, der in das Team passt,
weil er ebenso jung und hochmotiviert ist wie die Mitglieder des vorhandenen
Teams.
In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
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