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Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Highlight des Monats
Smartphone als Personalausweis
Die eID-Funktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte ermöglicht die sichere Identifizierung einer Person bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen. Bislang werden hierzu Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte, eine PIN sowie ein Kartenlesegerät benötigt.
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (SmarteID-Gesetz) will die Bundesregierung den Bürgern ermöglichen, die benötigten Informationen dauerhaft auf ihren mobilen Endgeräten zu speichern und sich ausschließlich mit einem mobilen Endgerät und PIN zu identifizieren. Der Nachweis der Identität soll also mit dem Smartphone möglich sein. Das Gesetz soll zum 1.9.2021 in Kraft treten.
In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden