Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen am 16.12.2020 entschieden, dass in der Begründung einer Prämienanpassung angegeben werden muss, bei welcher Rechnungsgrundlage – Versiche-rungs-leistungen, Sterbewahrscheinlichkeit oder beiden – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestset-zung veranlasst wurde.
Dagegen muss der Versicherer nicht die genaue Höhe dieser Veränderung mitteilen. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z. B. des Rechnungszinses anzugeben.
In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden