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Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Highlight des Monats
Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen. Diese Staffelung wird beibehalten und die Pflegekommission hat sich nun einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne ab dem 1.9.2022 in 3 Schritten:
Pflegehilfskräfte |
Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung) |
Pflegefachkräfte | |
ab 1.9.2022 | 13,70 € | 14,60 € | 17,10 € |
ab 1.5.2023 | 13,90 € | 14,90 € | 17,65 € |
ab 1.12.2023 | 14,15 € | 15,25 € | 18,25 € |
Die Pflegekommission empfiehlt außerdem für Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus (2022 – 7 Tage; 2023 und 2024 – jeweils 9 Tage).
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