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Rechtsanwalt Kauzner Matthias

In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim

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Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Kleine Rutschungen sind kein Erdrutsch

Der Begriff des Erdrutsches meint einen Vorgang, bei dem sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht, wobei ein nur allmähliches Lösen und Verlagern von Bodenbestandteilen – sei deren Zahl auch sehr groß – nicht genügt. Erst wenn diese ihrer Art nach langsam wirkenden Vorgänge (Gesteinsverwitterungen, Unterspülungen usw.) dazu führen, dass sich ganze Teile lösen und ihrerseits in Bewegung übergehen, ist der Tatbetand des Erdrutsches erfüllt.

Nicht augenscheinliche Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr fallen nicht unter den Begriff des Erdrutsches als naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.

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In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

 
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden

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