Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Mietrecht
Duldung und Ankündigung von Baumaßnahmen am Mietobjekt
Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern zu dulden:
• die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums, die ihm rechtzeitig angekündigt wurde;
• Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, die spätestens 3 Monate vor dem Beginn in Textform angekündigt wurden.
Der Begriff „rechtzeitig“ ist jedoch nicht eindeutig definiert, sondern richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme und der Dringlichkeit.
Anmerkung: Diese Tatsache sollte schon bei der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung berücksichtigt werden.
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Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden