Mandanteninformation
Rechtsanwalt Kauzner Matthias
Aktuelles aus dem Mietrecht
Kein Anspruch des Nachbarn auf Sonne und Licht
Das Prinzip der Rücksichtnahme erfordert nicht, dass alle Fenster eines Hauses oder das gesamte Grundstück das ganze Jahr über optimal belichtet oder besonnt werden.
Wenn Fenster, Balkone oder Terrassen eines neuen Gebäudes den Blick auf ein Nachbargrundstück ermöglichen, ist ihre Ausrichtung nicht automatisch rücksichtslos, auch wenn der Blick in einen ruhigen Bereich des Nachbargrundstücks fällt. In bebauten Gebieten ist es üblich, dass neue Gebäude zu zusätzlichen Einsichtsmöglichkeiten führen können. Nach ständiger Rechtsprechung ist dies regelmäßig hinzunehmen.
In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden