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Rechtsanwalt Kauzner Matthias

In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim

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Aktuelles aus dem Mietrecht

Größere Wohngebäude – Einhaltung der Abstandsflächen

Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme ist auch bei Wohnbauvorhaben gewahrt, die deutlich größer ausfallen und mehr Bewohnern dienen als das Einfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück.

Weder eine vermeintlich erdrückende Wirkung noch angeblich unzumutbare Einsichtsmöglichkeiten führen in einem solchen Fall automatisch zu einer Verletzung nachbarlicher Rechte. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Vorhaben die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsflächentiefe einhält. Diese dient gerade dem Schutz nachbarlicher Belange.

Wird der vorgeschriebene Abstand gewahrt oder sogar überschritten, liegt i. d. R. kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vor – selbst dann nicht, wenn das neue Gebäude in seiner Dimension deutlich von der Nachbarbebauung abweicht.

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In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

 
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden

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