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Mandanteninformation

Rechtsanwalt Kauzner Matthias

In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim

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Aktuelles aus dem Mietrecht

Bestandsschutz greift nur bei Erhaltungsmaßnahmen

Bestandsschutz berechtigt grundsätzlich (nur) dazu, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen. In gewissem Umfang können auch die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen zulässig sein, wenn sie den bisherigen Zustand im Wesentlichen unverändert lassen. Nicht mehr vom Bestandsschutz gedeckt sind jedoch bauliche Veränderungen, die einer Neuerrichtung gleichkommen. Entscheidend ist, dass das ursprüngliche Gebäude weiterhin erkennbar die Hauptsache bleibt.

Der Bestandsschutz entfällt z.B., wenn große Teile der tragenden Struktur verändert werden, eine statische Neuberechnung notwendig ist, der Aufwand den eines Neubaus erreicht bzw. übersteigt oder das Gebäude wesentlich erweitert oder neu aufgebaut wird. In solchen Fällen liegt keine bloße Instandsetzung mehr vor und der Bestandsschutz erlischt.

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In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bieten wir über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie als Unternehmer oder Privatperson. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.

 
Rechtsanwalt Kauzner berät gerne auch Mandanten aus den umliegenden Regionen von Raunheim. z.B. Rüsselsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Langen, Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden

Unfallmanager

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